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Bezirksamt Hamburg-Mitte, BAföG für Schüler:innen

Vollförderung für Schüler:innen, das heißt, der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das gilt ab Klasse 10 für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (wie Real- und Gesamtschule, Gymnasium), einer Berufsfachschule. Eine Voraussetzung ist, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Du kannst aber verheiratet sein und/oder mit Kindern zusammen leben, Hauptsache, du führst deinen eigenen Haushalt. Auch der Besuch einer Berufsfach-, Fach- oder Fachoberschulklasse ebenso wie der von Abendschulen und Kollegs kann mit BAföG gefördert werden. Den Antrag kannst du online stellen:

https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG

 

In Hamburg ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte für das Schüler:innen-BAfög zuständig. Dort kannst du dich auch telefonisch oder persönlich beraten lassen. Die richtigen Ansprechpartner:innen sowie die Öffnungszeiten erfährst du über den Behördenfinder der Stadt Hamburg unter folgendem Link:

https://www.hamburg.de/service/info/11253992/n0/

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung:

Scrolle dort hinunter bis zum Feld „Ermittlung der zuständigen Einrichtung“. Gib deinen Nachnamen ein und klicke auf „Weiter“.

Weitere Infos unter:

http://www.bafög.de