Keine Drogen in der Schule

Übersicht

Umgang mit dem neuen Cannabisgesetz

Das neue Cannabisgesetzes (CanG)1, das am 01. April 2024 in Kraft trat, legalisiert den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen.

Was aber weiterhin nicht erlaubt ist...

… ist der Erwerb, Besitz und Handel sowie der Anbau von Cannabis für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten. Kiffen ist somit für Minderjährige verboten, wird aber nicht strafrechtlich verfolgt.

Das Verbot soll dich schützen, da du als Jugendliche oder Jugendlicher durchs Kiffen noch gefährdeter bist, als Erwachsene.

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Was gilt, wenn du Ü18 bist?

„Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen lediglich Cannabis mit einem begrenzten THC-Maximalgehalt von 10 Prozent von Anbauvereinigungen, in denen sie Mitglied sind, zum Eigenkonsum erhalten und die Menge ist auf 30 g pro Monat begrenzt“, so die Bundesregierung in ihrer Erklärung.

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz vom Bundesgesundheitsministerium

Im Kontext Schule gelten folgende Regeln:

  • Der Konsum von Cannabis an Schulen ist generell verboten, auch für Personen die älter als 18 Jahre sind. Zur Schule kommst du also nach wie vor nüchtern und bleibst es.
  • Das Mitführen von Cannabis solltest du unterlassen, denn die Schulen werden von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ggf. die Hausordnung dahingehend ergänzen, dass  das Mitführen von Cannabis in der Schule und auf schulischen Veranstaltungen (inklusive Klassen- und Studienreisen) grundsätzlich untersagt ist.
  • Du wirst auch von der Schule dabei unterstützt, dich kritisch mit der Cannabisthematik auseinanderzusetzen, sodass du vor den Gefahren und Risiken des Suchtmittelkonsums geschützt wirst.
  • Das Schulpersonal achtet darauf, dass konsumierende Schülerinnen und Schüler frühzeitig wahrgenommen, angesprochen und über Hilfeangebote informiert werden. Auch du darfst dich jederzeit an das Schulpersonal wenden, wenn du Rat und Hilfe brauchst (für dich selbst oder weil du dir Sorgen um jemanden anderes machst).
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Notfallkontakte

Du findest außerdem in unserem Notfall-Handy Anlaufstellen, die du entweder rund um die Uhr oder sehr zeitnah kontaktieren kannst – telefonisch und/oder online, kostenfrei und oft auch anonym (wenn du das möchtest).

HIER FINDEST DU HILFE

Schule aus, Dübel an?

Wie mit allen Drogen, gibst du mit dem Konsum von Cannabis auch ein Stück deiner Selbstkontrolle ab. Das Kiffen ist häufig ein Gruppenphänomen. Daher solltest du dir in ungewohnten Räumen oder unbekannten Situationen immer gründlich überlegen, ob du dich damit wohl fühlst und wo für dich Schluss ist. Besprich dich mit einer Freundin/einem Freund darüber. Passt aufeinander auf!

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SuchtPräventionsZentrum (SPZ)

Das SuchtPräventionsZentrum (SPZ) berät und unterstützt Hamburger Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen bei der Umsetzung schulischer Suchtprävention. Sie bieten Fortbildungen sowie Beratung bei Lösung aktueller Konflikte im Zusammenhang mit Drogen- und Suchtmittelvorfällen, führen Elterninformationsveranstaltungen durch und beraten gefährdete Schülerinnen, Schüler und Eltern.

Infos zum SuchtPräventionsZentrum

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