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Doc Martens Schuhe trage ich seit Jahren – sie sind aber immer ganz schön teuer. Der Frühling steht vor der Tür und so habe ich die Gelegenheit genutzt, im Internet nach neuen und vor allem günstigen Doc Martens zu suchen. Ein paar Euro sparen – hilft ja immer. Sehr schnell poppen Angebote mit 20, 30 und mehr Prozent Rabatt auf. Schon die zweite Bildanzeige führt mich auf eine Schnäppchen-Seite.
Und die niedrigen Preise hauen mich um: Die Addison Chunky Chelsea werden für knapp 10 Euro anstatt für 50 Euro angeboten – ein Knallerpreis. Aber nur gegen Vorkasse. Sollte man hier schon misstrauisch werden?
Ich habe in der Vergangenheit schon öfter Geld verloren, weil die Ware nie ankam. Alle Kontaktversuche liefen ins Leere, das Impressum fehlte und ich habe auch schnell die Lust verloren, mich wirklich weiter darum zu kümmern. Ich hatte mich offensichtlich auf unseriöse Shops und Händler eingelassen… mein Geld war futsch und ich habe es als Lehrgeld abgehakt.
Und dann bekam ich einen guten Tipp vom besten Freund: der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale.
Hier werden seit Jahren Internetshops geprüft und nach der Adress-Eingabe bekommst du eine klare Ampelansage zur Verlässlichkeit des Shops: Wenn die Ampel auf Grün zeigt, kannst du von einem seriösen Angebot ausgehen, bei orange solltest du mindestens skeptisch sein und bei roten Ergebnissen solltest du von einer Bestellung absehen.
Bingo! Bei Eingabe meines Schnäppchenangebots zeigt die Ampel des Fakeshop-Finders auf rot – und liefert die Erklärung gleich mit: Es liegen Infos vor, dass die Firma in Liquidation ist. Das bedeutet, sie wird aufgelöst. Zudem wird auch noch eine falsche Umsatzsteuernummer angegeben – für seriöse Händler ein absolutes No-Go.
Also lasse ich die Finger weg von diesem Sonderangebot. Solltest du aber bereits einem Betrug aufgesessen sein, ist es ist sehr wichtig, die Polizei einzuschalten. So erhalten die Strafverfolger erste Hinweise und haben eine Chance, den Betrügenden das Handwerk zu legen. Die Polizei kann gegen die Betreiberinnen oder Betreiber eines Fakeshops nur strafrechtlich vorgehen, wenn eine Anzeige einer oder eines Geschädigten (z. B. nach Kauf und Nichtlieferung eines Artikels) vorliegt. Und es ist mittlerweile einfach, die Polizei online einzuschalten: Onlinewachen der Polizeien der Länder – Offizielles Portal. Allerdings rät die Polizei immer zu einer persönlichen Anzeige. Sollten Fragen offen sein, wissen die Sacharbeiterinnen und Sachbearbeiter deines Falls nämlich, an wen sie sich wenden können.
Das Aufdecken von Fakeshops ist schwierig und ein technisches Abenteuer. Im Herbst 2024 wurde ein chinesisches Netzwerk enttarnt, das sich besonders auf „heiße“ Marken, wie „Nike“, „Adidas“ und „Dr. Martens“ spezialisiert hat. Die Kunden wurden Opfer einer weltweit agierenden Gruppe von Kriminellen, die wohl fast 100.000 Fake Shops betreibt. Die Gangster sollen eine Million Bestellungen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 50 Millionen US-Dollar abgewickelt haben. In Deutschland waren zwischen 2021 und 2024 über 113.000 Menschen betroffen.
Wer sich der technischen Grundlage tiefer zuwenden möchte und einen Deep Dive wagen will, dem empfehle ich ein Video. Im Rahmen des 38. Chaos Computer Club Kongresses, haben kantorkel von SRLabs und der Zeit-Journalist Kai Biermann launig und anschaulich über die Aufdeckung des Bogusbazaar Fake Shop Imperiums berichtet.