„Lachgas“-Verordnung
Seit dem 1. Januar 2025 ist die „Lachgas“-Verordnung in Kraft. Was heißt das? Das bedeutet, dass Lachgas nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden darf. Ziel dieser Verordnung ist es, den Missbrauch von Lachgas zu minimieren bzw. auszuschließen, da der Konsum insbesondere für Minderjährige schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann.
Warum du Lachgas nicht konsumieren sollst
Sucht.Hamburg klärt zu den Risiken auf, die der Gebrauch von Lachgas mit sich bringt:
Lachgas…
- hat akute Risiken, unter anderem Sauerstoffmangel, dadurch Schwindel und drohende Bewusstlosigkeit, schlimmstenfalls sogar Herz-Kreislauf-Versagen und Hirnschäden.
- kann die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen, sodass man zum Beispiel nicht am Straßenverkehr teilnehmen sollte.
- ist vor allem bei häufigem Konsum gesundheitsschädlich, ganz besonders für Nervensystem und Knochenmark.