Alles rund ums Wohnen
Wohnen deine Eltern immer noch bei dir zu Hause? Bringen sie dein Leben durcheinander, stören sie, wenn du Besuch zur Nacht hast? Hast du schon dran gedacht auszuziehen? Weißt aber nicht so genau, wie das gehen soll? Machst du dir Gedanken, wie du die monatliche Miete bezahlen sollst? Und was passiert aber, wenn alles gründlich schief läuft und du plötzlich kein Dach mehr über dem Kopf hast? Wo findest du Rat, wenn es Probleme mit der Wohnung gibt? Wo erhältst du Hilfe, wenn Krisen dich aus der Bahn werfen, du ganz schnell eine sichere Bleibe brauchst oder auf der Straße sitzt? Nachfolgend findest du Antworten auf diese Fragen.
Wohnungsmarkt in Hamburg
Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Hamburg ist katastrophal. Die Suche nach einer bezahlbaren Mietwohnung oder einem WG-Zimmer ist eine Herausforderung, langwierig und oft auch ziemlich frustrierend. Das ZSJ kann jedoch keine Wohnungen oder Wohnplätze vermitteln. Wir haben auch keine Infos zu freien Wohnungen. Wir können euch am Telefon oder per Mail leider nur auf die Infos hier auf unserem Jugendinfoportal verweisen.
Wohnraumbroschüre
Ein ganzes Heft rund um das Thema Wohnen in Hamburg.
Die Infos hier zum Thema Wohnen erscheinen ebenfalls als Broschüre.
Teil 1 dieser Broschüre widmet sich dem Thema, wie du in Hamburg auf Wohnungssuche gehen und umziehen kannst und was es dabei zu beachten gilt. Viele Hinweise, Adressen und Link-Tipps mögen dir helfen, dich zu orientieren und die passende Wohnmöglichkeit für dich zu finden.
Teil 2 gibt dir eine Übersicht über Wohnprojekte, Beratungsstellen und sonstige Anlaufstellen, die in Notsituationen Unterstützung und Begleitung anbieten.
Du kannst das PDF der Wohnraumbroschüre runterladen:
Wohnungssuche, Umzug, Mietrecht, Hausordnung, Beratungsstellen...
Die Suche nach dem eigenen Platz im Leben beginnt oft mit der Frage: „Wie finde ich eine Wohnung?“ Ob du noch zu Hause bei deinen Eltern wohnst oder schon darüber nachdenkst, auszuziehen – es gibt viele Dinge zu beachten. Nachfolgend findest du wertvolle Infos, Tipps und Adressen, die dir helfen, wenn du vor Fragen stehst, wie zum Beispiel: Wie finde ich eine Wohnung oder ein WG-Zimmer in Hamburg? Was tun, wenn ich in einer Krise stecke und schnell eine sichere Bleibe brauche? Wie gehe ich vor, wenn es Probleme mit der Wohnung gibt?
Wohnungssuche
Unter anderem auf den folgenden Internetseiten kannst du nach freien Wohnungen und Zimmern suchen und auch selbst Wohnungsgesuche aufgeben:
- www.immobilienscout24.de
www.immowelt.de
www.immonet.de - www.wg-suche.de > Hamburg
www.wg-gesucht.de > bundesweit - www.smartments-student.de
Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften
Viele Wohnungen in Hamburg werden von Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften angeboten und verwaltet. Da dort der Anteil an gefördertem Wohnraum relativ hoch ist, sind viele Wohnungen vergleichsweise günstig.
Zur Auflistung der Wohnungsbaugenossenschaften (PDF der Stadt Hamburg)
Spezielle Wohnangebote für geflüchtete Menschen
- www.zusammenleben-willkommen.de > Gemeinnütziges Projekt, das geflüchtete Einzelpersonen, die in Lagern leben, dabei unterstützt, ein WG-Zimmer zu finden und die Finanzierung die Miete zu sichern.
- www.wohnbruecke-lawaetz.de > Vermittlung von Wohnungen an geflüchtete Menschen, die in öffentlichen Sammelunterkünften oder vorübergehend in Gästezimmern leben. Vermietende wenden sich direkt an die Wohnbrücke. Wohnungssuchende suchen sich zuerst eine Wohnungs-Lotsin oder einen -Lotsen, die/der Kontakt zur Wohnbrücke aufnimmt.
- www.lawaetz-ggmbh-de > Projekt Abrigo: WG-Zimmer und Wohnungen für LSBTI*-Geflüchtete aus Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften.
- www.die-insel-hilft.de > Wohnungssuche: Der Wilhelmsburger Verein „Die Insel hilft e.V.“ hat eine Infomappe mit den wichtigsten Tipps zur Wohnungssuche erstellt. Die Mappe steht in verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Kurdisch und Tigrinya), als Download zur Verfügung.
Zettel
In manchen Kneipen und Geschäften und vor allem an den Anschlagbrettern in den Uni-Gebäuden findest du Zettel mit Angeboten für Wohnungen und WG-Zimmer. Dort kannst du auch selbst Wohnungsgesuche aufhängen. Einige Wohnungssuchende gehen auch in die Stadtteile, in denen sie gerne wohnen möchten und kleben ihre Wohnungsgesuche an Laternenpfähle.
Zeitungen
Die Tageszeitung Hamburger Abendblatt veröffentlicht samstags Wohnungsanzeigen in der Print-Ausgabe. Auch in den kostenlosen Hamburger Wochenblättern, die regelmäßig in den Stadtteilen verteilt werden, sind Wohnungsangebote zu finden. Die Anzahl der Angebote ist allerdings gering und die angebotenen Wohnungen meist hochpreisig. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dort eine eigene Kleinanzeige mit einem Wohnungsgesuch aufzugeben. Wie das funktioniert, erfährst du auf den jeweiligen Internetseiten:
Social Media
Nutze die Reichweite von Sozialen Netzwerken und Messengern. Dort teilen Menschen auch die Info, wenn sie Nachmieter:innen und WG-Mitbewohner:innen suchen.
Und streue ebenso selbst Wohnungsgesuche auf allen Kanälen, die dir zur Verfügung stehen. Lass es so viele Menschen wie möglich wissen, dass du auf der Suche nach Wohnraum bist.
Wohnungsgesuche verfassen
Bei einem Wohnungsgesuch kommt es darauf an, dass dein Anliegen schnell erfasst wird. In Zeitungen wird der Preis eines Inserats meistens nach der Anzahl der Zeilen berechnet. Gib an, worauf du nicht verzichten möchtest und lass offen, was dir nicht so wichtig ist. Dafür kannst du zahlreiche Abkürzungen verwenden (bediene dich einfach aus der Download-Liste weiter unten), zum Beispiel:
- Suche 1 ZKB, St.Pauli, Altona bis 400 € kalt, 0199/12345678
- 2-Zi-Wg. ca. 45 qm, bis 450 € kalt, zum 1.6., möglichst von priv. gesucht, vzw. Hoheluft, Eimsb., Tel. 0199/12345678
- jung. Paar sucht Whg. bis 500 € KM, zentr. Lage, 0199/12345678
Zwischenmiete/Übergangswohnen
Auf den gängigen Immobilien-Suchportalen werden auch Wohnungen und WG-Zimmer zur Zwischenmiete, das heißt für eine begrenzte Mietdauer, angeboten. Dabei handelt es sich meistens um möblierten Wohnraum. Das kann eine Option sein, wenn du zum Beispiel nur für ein paar Monate in Hamburg arbeitest, oder wenn du aus deiner Wohnung ausziehen musst, aber erst in ein paar Wochen oder Monaten in die neue Wohnung einziehen kannst. Die Miete für die Zwischennutzung fällt in der Regel deutlich höher aus als für eine dauerhafte Anmietung.
Es gibt auch spezielle Agenturen, die möbliertem Wohnraum auf Zeit vermitteln. Wenn du eine dieser Mitwohnzentralen beauftragst, eine Unterkunft für dich zu suchen, werden Vermittlungsgebühren fällig, die abhängig von der Mietdauer und von der Miete sind (es gilt das Bestellerprinzip!). Die Vermittlung ist nicht preisgünstig. Die Gebühren sind erst fällig, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, das heißt nach der erfolgreichen Vermittlung, nicht vorher!
Der Einzug kann sehr kurzfristig erfolgen. Achte beim Einzug darauf, dass ein Übergabeprotokoll und eine Inventarliste erstellt werden, in denen Zählerstände, Zustand der Wohnung und die im Zimmer befindlichen Gegenstände aufgelistet sind.
Links zu Mitwohnzentralen in Hamburg:
HomeCompany Hamburg > www.hamburg.homecompany.de
City-Wohnen Hamburg > www.city-wohnen.de
Fake-Wohnungen und andere Betrugsmaschen
Auf den Internetportalen sind immer wieder betrügerische Wohnungsangebote zu finden. Lies die Anzeigen kritisch und werde hellhörig, wenn dir eine große, auffällig günstige Wohnung in schönster Lage angeboten wird, die Vermietenden aber zurzeit im Ausland weilen und du Geld für die Schlüsselübergabe und die Wohnungsbesichtigung überweisen sollst. Die Gefahr, dass es sich hierbei um eine Fake-Wohnung und Abzocke handelt, ist sehr groß.
Eine weitere fragwürdige Praktik der Wohnungsvermittlung ist das Angebot von Agenturen oder Einzelpersonen, dir kostenpflichtig eine Liste mit angeblich freien Wohnungen inkl. der Kontaktdaten der Vermietenden zur Verfügung zu stellen. Bei den Mietervereinen gibt es Beschwerden von Wohnungssuchenden, die die vorab verlangte Vermittlungsgebühr zahlten, aber kein Wohnungsangebot erhalten haben oder die vermittelte Wohnung bereits vergeben war.
Gehe grundsätzlich nicht auf Angebote ein, bei denen du bereits vor der Unterzeichnung des Mietvertrages etwas bezahlen sollst! Wenn du unsicher bist, wie du die Seriosität von Wohnungsanzeigen und Vermittlungsagenturen bewerten kannst: Über Betrugsmaschen informieren unter anderem die Verbraucherzentralen und die Mietervereine auf ihren Internetseiten und vor Ort.
Courtage/Provision
Wenn du einen Makler oder eine Maklerin beauftragst, für dich eine Wohnung zu suchen und darüber ein Mietverhältnis zustande kommt, ist eine Vermittlungsgebühr fällig: die Courtage (manchmal auch als Provision bezeichnet). Seit Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Courtage muss nur bezahlen, wer einem Makler/einer Maklerin den Suchauftrag erteilt und wenn durch diese Vermittlung ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Die Courtage darf zwei Monatsmieten plus gesetzliche Mehrwertsteuer nicht übersteigen (Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten). Die Courtage solltest du erst zahlen, wenn du den unterschriebenen Mietvertrag in den Händen hältst. Für die Vermittlung von Sozialwohnungen dürfen keine Courtage und andere Vermittlungsgebühren erhoben werden.
Auch dürfen Vermieter:innen, Hausverwaltungen und Makler:innen keine Vertragsausfertigungs- bzw. Bearbeitungsgebühren berechnen, wenn ein Mietverhältnis zustande gekommen ist. Das ist grundsätzlich unzulässig, geschieht aber trotzdem immer wieder. Meistens handelt es sich um einen Betrag zwischen 50 und 100 Euro. Bevor du den Mietvertrag unterschreibst, kannst du dich bei einer Mieterberatung informieren, inwiefern es ratsam ist, die Gebühr erst einmal zu bezahlen, um die Wohnung zu bekommen, und später zurückzufordern.
Öffentlich geförderter Wohnraum
Wohnberechtigungsbescheinigung (Paragraf 5-Schein)
Wenn dein Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, hast du Anspruch auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) nach Paragraf 5 Wohnungsbindungsgesetz, umgangssprachlich Paragraf 5-Schein genannt. Mit dieser Bescheinigung kannst du dich um eine öffentlich geförderte Wohnung (d. h. eine so genannte Sozialwohnung) bewerben. Die Wohnungsunternehmen und -genossenschaften vermieten viele Sozialwohnungen.
Der Paragraf 5-Schein ist zwei Jahre lang gültig. Darin steht, in welcher Größe du eine Sozialwohnung anmieten kannst. Das ist abhängig davon, wie viele Familien- bzw. Haushaltsangehörige mit dir zusammenwohnen werden. Du erhältst den Paragraf 5-Schein über das Bezirksamt, bei dem du gemeldet bist (Behördenfinder > Bezirksamt/Wohnberechtigungsbescheinigung). Du musst Angaben zur Feststellung deines Jahresbruttoeinkommens machen und die entsprechenden Nachweise dafür vorlegen (z. B. Verdienstbescheinigungen, Bescheinigungen der Agentur für Arbeit/Jobcenter etc.). Die Antragsformulare findest du als PDF zum Herunterladen über die Behördensuche (siehe Link oben).
Der Antrag kann auch online gestellt werden unter www.hamburg.de/wohnberechtigungsschein.
Bei Ausstellung des Paragraf 5-Scheines wird eine Gebühr zwischen 9 und 20 Euro fällig.
Dringlichkeitsschein
Mit dem Paragraf 5-Schein ist keine Wohnraumvermittlung verbunden. In der Regel erhältst du mit der Bescheinigung eine Liste mit den Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, die über Sozialwohnungen verfügen, und bewirbst dich dort eigenständig.
Wenn du allerdings durch außergewöhnliche Lebensumstände oder einen Notfall (zum Beispiel eine schwere Erkrankung oder drohende Obdachlosigkeit wegen Sanierung) sehr dringend auf eine andere (Sozial-)Wohnung angewiesen bist, kann die WBS-Fachstelle beim Bezirksamt dir einen Dringlichkeitsschein ausstellen und unterstützt dich dann auch bei der Wohnungssuche. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des Dringlichkeitsscheines ist, dass du nachweislich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet bist. Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie für den Paragraf 5-Schein.
Wenn du wohnungs- oder obdachlos oder in einer öffentlich-rechtlichen Wohnunterkunft untergebracht bist (dazu zählen auch Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünfte für Geflüchtete), hast du ebenfalls vorrangigen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Zuständig sind hier die Fachstellen für Wohnungsnotfälle in den Bezirksämtern.
Wohnen für Studierende & Auszubildende
Besonders für Studierende und Auszubildende kann der angespannte Wohnungsmarkt in Hamburg zu einer Herausforderung werden. Günstiger Wohnraum und WG-Zimmer sind knapp. Manchmal macht es preislich kaum einen Unterschied, ob du in einer WG wohnst oder eine kleine Wohnung mietest. Wohnheime speziell für Studierende und Auszubildende sind in der Regel preiswerter und an die Lebensumstände von jungen Menschen auf dem Weg in den Beruf angepasst.
Die Wohnanlagen bestehen aus größeren Flurgemeinschaften oder mehreren Apartments, die in kleinere WGs unterteilt sind. Dort bewohnst du ein möbliertes Zimmer und teilst dir Küche und Bad mit anderen Studierenden bzw. Azubis. Die Zimmer sind meistens mit einem Internet-, Telefon- und TV-Anschluss ausgestattet. Zusätzlich stehen Gemeinschaftsräume für die Freizeitgestaltung zur Verfügung. Üblicherweise zahlst du eine Pauschalmiete, die sämtliche Nebenkosten enthält.
Um in einem Wohnheim für Auszubildende einziehen zu können, musst du einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben. In einigen Wohnheimen musst du bei Einzug volljährig sein, in anderen kannst du schon mit 16 Jahren wohnen. Viele Azubiwohnheime bieten bei Bedarf (sozial-)pädagogische Unterstützung bei der Alltagsbewältigung an, damit du dich gut auf deine Ausbildung konzentrieren kannst.
Das Studierendenwerk Hamburg betreibt 26 Wohnanlagen für Studierende von 16 Hamburger Hoch- und Fachschulen sowie für Auszubildende, deren Ausbildungsbetriebe ihren Hauptsitz in Hamburg haben. Die Bewerbungsbedingungen für ein Zimmer erfährst du unter www.stwhh.de oder im Beratungszentrum Wohnen (BeWo) des Studierendenwerks.
Weitere Infos dazu sowie Adressen von Wohnheimen nur für Auszubildende findest du weiter unten.
Das städtische Wohnungsunternehmen SAGA hat kleine Wohnungen im Bestand, die besonders für Auszubildende und Studierende geeignet sind. Mehr …
Neben Aushängen an den Schwarzen Brettern an der Uni kannst du dich ebenfalls auf den folgenden Webseiten nach einem Zimmer umsehen:
www.wg-gesucht.de
www.smartments-student.de
Tipp: Sei vorsichtig bei Zimmerangeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein (z. B. sehr großes, zentral gelegenes Zimmer für eine sehr geringe Miete). Es könnte ein betrügerisches Angebot sein. Lass die Finger davon, wenn du bereits Geld bezahlen sollst, ohne das Zimmer gesehen zu haben, ohne einen Mietvertrag in der Tasche zu haben, wenn du gedrängt wirst, dich sofort zu entscheiden oder wenn dir irgendetwas anderes seltsam vorkommt.
Umziehen & günstig einrichten
Wenn ein Umzug ansteht, gibt es einiges zu beachten, selbst wenn dein Hausstand nicht mehr als eine Wagenladung umfasst. Vieles kannst du langfristig planen, damit nicht alle Dinge am Umzugstag gleichzeitig auf dich einstürzen. Checklisten, mit denen du deinen Umzug planen kannst, findest du unter anderem auf den Internetseiten der Mietervereine, der Immobilienportale sowie beim Hamburg Welcome Center: welcome.hamburg.de
Umzugskartons besorgen
Entweder gehst du zum nächsten Supermarkt und besorgst dir dort ein paar große Kartons (z.B. Bananenkisten). Oder du kaufst z.B. in Baumärkten richtige Umzugskartons. Oft können Umzugskartons auch geliehen und nach der Benutzung im jeweiligen Laden zurückgegeben werden – man bekommt dann auch ein bisschen Geld dafür zurück. Du kannst auch gebrauchte Kartons für etwas weniger Geld kaufen. Frag einfach mal bei einer Spedition in deiner Nähe nach.
Bei den folgenden Verpackungsfirmen kannst du Umzugskartons bestellen bzw. vor Ort kaufen:
- www.fairpack-hamburg.de (Hamburg)
- www.pappenmax.de (Hamburg)
- www.werner-kuersten.de (Hamburg)
- www.packando.de (Lüneburg)
- www.roepke2000.de (Norderstedt)
- www.turtlebox.de (Hamburg)
Auto mieten
Wenn das eigene Auto, sofern es das gibt, nicht für einen Umzug taugt, musst du dir wahrscheinlich einen Transporter leihen. Mache vorher Preisvergleiche und achte auf die Miettarife. Wir haben hier Internetseiten von den gängigsten Autovermietungen herausgesucht:
- www.avis.de
- www.stambula.de
- www.buchbinder.de
- www.cargo-autovermietung.de
- www.enterprise.de
- www.europcar.de
- www.hertz.de
- www.sixt.de
- www.starcar.de
- www.wucherpfennig.de
Stellplatz anmelden
Hast du vor deinem Haus und vor der neuen Wohnung Platz für ein Umzugsauto? Vielleicht kannst du Menschen in deinem Freundeskreis bitten, mit ihren Autos rechtzeitig den Platz vor dem Haus zu besetzen. Viele Leute stellen einen alten Stuhl hin, um den entsprechenden Parkplatz frei zu halten. Das ist laut Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Der offizielle und zuverlässigste Weg vor der alten und/oder neuen Wohnung Platz für deinen Umzugswagen zu reservieren, ist die Beantragung einer „Erlaubnis zur Einrichtung einer Halteverbotszone (HVS)“. Das machst du in dem für deine Straße zuständigen Polizeikommissariat bei der darin angesiedelten Straßenverkehrsbehörde. Mehr dazu erfährst du unter www.polizei.hamburg/service > Halteverbotszone einrichten. Die Schilder müssen mindestens drei Tage vor dem Umzugstag aufgestellt werden. Wenn du sie selbst abholst, sparst du Geld. Du kannst aber auch ein Unternehmen damit beauftragen, die Schilder aufzustellen und ggf. die behördliche Genehmigung für dich einzuholen. Antrag bei Polizei und Schilder bei einem Unternehmen – beides ist mit Kosten verbunden.
Nachsendeantrag
Denke daran, dass dir Post, die noch an die alte Adresse gesendet wurde, nachgeschickt wird. Vielleicht erklären sich deine Nachmieter:innen oder die ehemaligen WG-Bewohner:innen dazu bereit. Dazu müssen sie lediglich (ohne neue Briefmarke) die neue Adresse auf den Brief schreiben und ihn in einen Postkasten einwerfen. Du kannst allerdings auch der Post einen Nachsendeantrag erteilen und bekommst deine Post dann sechs bzw. zwölf Monate hinterhergeschickt. Dieser Service kostet dich für 6-12 Monate zwischen 23,90 € und 30,90 € (Stand Januar 2023) und kann online unter www.deutschepost.de beauftragt werden.
Günstige Möbel
Du suchst gebrauchte Möbel und andere wichtige Gegenstände zum Leben zu günstigen Preisen? Du willst deinen alten Trödel, der noch gut in Schuss ist, loswerden?
Mitunter benötigst du einen Nachweis über geringes Einkommen (Nachweis über Leistungen der Agentur für Arbeit, Studenten- oder Schüler- BAföG) oder den Berechtigungsschein der Agentur für Arbeit.
Erfrage hier auch zusätzliche Dienstleitungen wie z.B. Umzugshilfe, Transport und Wohnungsräumungen.
Was ist erlaubt? Die Hausordnung
Tierhaltung
Gegen einen Wellensittich, ein Meerschweinchen oder Fische kann keiner etwas haben. Die Haltung von Kleintieren ist generell erlaubt. Wie sieht es aber mit Hund und Katze aus? Steht darüber nichts im Mietvertrag, ist die Tierhaltung mit Einschränkungen erlaubt. Um dich abzusichern, solltest du beim Vermieter nachfragen, bevor du dir einen Hund oder eine Katze anschaffst, und dir die Erlaubnis schriftlich geben lassen. Ist die Tierhaltung vertraglich untersagt, ist diese Klausel nur bedingt wirksam; zum Beispiel darf die Haltung eines Blindenhundes nicht verboten werden.
Was ist erlaubt?
Alltagsgeräusche sind natürlich erlaubt. Dazu gehören nächtliches Duschen genauso wie Kinderlachen oder -weinen. Auf das Musizieren, Staubsaugen oder Wäschewaschen, gelegentliches Hämmern und Bohren beim Umbau in der Wohnung oder als Hobbybastler musst du nur während der Ruhezeiten verzichten. Musikhören und Fernsehen kannst du rund um die Uhr – solange du das Prinzip der „Zimmerlautstärke“ einhältst, deine Nachbarschaft also nicht mithören muss.
Rücksicht nehmen! Nachsicht üben!
In einem Mietshaus, insbesondere, wenn das Haus älter und hellhörig ist, bekommst du einiges mit. Auch die Nachbarschaft hört deine Schritte, Musik und dass du Leute zu Besuch hast. Rücksicht und Toleranz sind der Schlüssel zu einer guten Nachbarschaft. Probleme treten dann auf, wenn übermäßiger Lärm gemacht wird oder Ruhezeiten wiederholt nicht eingehalten werden.
Ruhezeiten
In den meisten Mietverträgen sind die Ruhezeiten vermerkt. In der Regel sind diese von 22 bis 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Während dieser Zeiten solltest du deine Nachbarschaft nicht mit Lärm belästigen.
Balkon, Grillen und Feiern
Die Hausordnung gilt auch für deinen Balkon, weil er Teil der Wohnung ist. Zusätzlich sind besondere Regeln zu beachten.
Du kannst deinen Balkon zum Beispiel möblieren, wie du möchtest, und wenn du die Balkonkästen fachgerecht und sicher anbringst, kannst du sie ganz nach deinem Geschmack bepflanzen. Für das Anbringen einer Satellitenschüssel musst du vorher die schriftliche Erlaubnis deines Vermieters einholen. Im Hamburger Mietvertrag für Wohnraum ist das Grillen auf dem Balkon nicht erlaubt.
Du darfst deine Nachbarschaft aber fragen, ob es für sie in Ordnung ist, wenn du gelegentlich grillst. Wenn du sie dann nicht mit Rauch und Geruch belästigst, spricht nichts dagegen.
Ein Elektrogrill und Grillschalen helfen, unangenehme Gerüche und Qualm zu vermeiden. Ab 22 Uhr gilt auch auf dem Balkon Nachtruhezeit. Selbstverständlich darfst du auf deinem Balkon auch telefonieren. Bedenke jedoch, dass die Nachbarschaft deine Gespräche zwangsläufig mithören und sich dadurch gestört fühlen kann.
Partys
Es ist eine weitverbreitete Annahme, dass einmal im Monat oder zumindest an Geburtstagen lautstark gefeiert werden darf. Das stimmt nicht! Laut Gesetz ist lautes Feiern in einem Mietshaus grundsätzlich nicht erlaubt (außer zu seltenen Anlässen wie einer Hochzeit). Wenn du feiern möchtest, so informiere deine Nachbarschaft ein paar Tage zuvor darüber (oder lade sie dazu ein). Laut und lange feiern ist allerdings entspannter in einer dafür geeigneten Lokalität.
Was tun gegen unerlaubten Lärm?
Lärm nervt – besonders dann, wenn er vermeidbar ist. Meist steckt keine böse Absicht dahinter, sondern Gedankenlosigkeit. Bevor dich das einschränkt und der Ärger wächst, spreche das rechtzeitig bei der entsprechenden Person an, indem du freundlich darauf hinweist, dass du dich gestört fühlst. Bringt das keine Klärung, dann wende dich an deinen Vermieter.
Er ist gesetzlich verpflichtet, für die Einhaltung der Hausruhe zu sorgen.
Wohnungspflege
Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung und mitvermietete Teile wie z. B. Keller, Dachboden und Fahrstuhl in Ordnung zu halten. Das bedeutet, dass er den Wohnungszustand aufrecht erhält,
Schäden und Mängeln vorbeugt bzw. sie beseitigt. In erster Linie ist der Vermieter für Mängel in der Wohnung verantwortlich, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen. Welche Punkte dafür erfüllt sein müssen, ist im Wohnraumschutzgesetz geregelt. Bei gravierenden Mängeln kann das Bezirksamt einschreiten und den Vermieter zur Beseitigung auffordern. Bevor ein Mangel oder ein Schaden beseitigt werden kann, muss er natürlich bekannt sein. Du als Mieter:in hast die Pflicht, die Mängel unverzüglich (am besten schriftlich) dem Vermieter zu melden. Bei erheblichen Mängeln, die die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung sehr einschränken, kannst du die Miete mindern. Dazu hole dir aber Hilfe bei einem Mieterverein oder bei der öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA).
Auch du als Mieter:in bist verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Du kannst vertraglich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen (das heißt Tapezieren, Malern von Wänden und Decken, Streichen von Türen und Fußleisten etc.) verpflichtet werden. In den meisten Mietverträgen findet sich eine entsprechende Regelung. Allerdings ist nicht jede dieser Klauseln auch rechtsgültig. Deshalb solltest du vor dem Renovieren unbedingt überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang die Vereinbarung in deinem Mietvertrag wirksam ist.
Heizen, Lüften, Schimmelbildung
Zur Wohnungspflege gehört ebenfalls das sachgemäße Heizen und Lüften, unter anderem um Schimmelbildung zu vermeiden. Tritt Schimmelbefall in den Innenräumen auf, führt die Frage der Ursache oft zu Konflikten zwischen Mietenden und Vermietenden. Bevor du akzeptierst, die Kosten für die Schimmelbeseitigung zu tragen, bestehe auf einer fachgerechten Begutachtung. Nur wenn feuchte Wände und Schimmel nachweislich durch falsches Heizen bzw. Lüften (und nicht aufgrund von Baumängeln) entstanden sind, kannst du zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden.
Beratung rund um das Thema Schimmel sowie Tipps zum richtigen Lüften und Heizen bieten unter anderem das Netzwerk Schimmelberatung Hamburg, die Mietervereine und die Verbraucherzentrale an. www.netzwerk-schimmelberatung-hamburg.de
Quellen: Quellen: Ratgeber und Infoblätter auf den Internetseiten der Mietervereine
Wohnungsübernahme, Mietvertrag, Kaution
Wohnung gefunden? – Das solltest du wissen, bevor du den Mietvertrag unterschreibst.
Selbstauskunft bei der Wohnungsbesichtigung
Bei der Wohnungsbesichtigung kann es sein, dass du einen Fragebogen ausfüllen musst. Nicht alle Fragen, die dort gestellt werden, sind zulässig. Fragen zu deinen finanziellen Verhältnissen und der Anzahl der einziehenden Personen sind rechtmäßig. Diese musst du wahrheitsgemäß beantworten. Sollten dir persönliche Fragen wie nach Vorstrafen, Krankheiten, Schwangerschaft, Familienplanung, Mitgliedschaften in Parteien oder Mietervereinen etc. gestellt werden, so überlege gut, was du bereit bist mitzuteilen – denn dazu bist du nicht verpflichtet.
Kaution und Genossenschaftsanteile
Der Vermieter kann bei Abschluss des Mietvertrages eine Kaution fordern. Sie wird im Mietvertrag festgehalten. Die Kaution dient dem Vermieter zur Sicherung seiner Ansprüche, z. B. bei Mietschulden und unterlassenen Reparaturen beim Auszug. Die Kaution darf nicht höher als drei Monatsmieten sein, bei Sozialwohnungen nur 2,5 Monatsmieten (Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten). Du hast das Recht, den Kautionsbetrag in drei Monatsraten zu zahlen. Der Vermieter muss die Kaution verzinsen und getrennt von dem eigenen Vermögen anlegen. Du kannst einen Nachweis über die getrennte Anlage verlangen.
Wenn du ausziehst und die Wohnung ordnungsgemäß übergibst, besteht ein Rückzahlungsanspruch der Kaution nebst Zinsen. Der Zeitrahmen der Rückzahlung hängt davon ab, ob der Vermieter noch Forderungen an dich stellt. Der Vermieter sollte die Kaution sobald wie möglich nach Mietende abrechnen, spätestens aber nach sechs Monaten. Im Zweifelsfall wende dich an eine Mieterberatung.
Bei Wohnungsbaugenossenschaften zahlst du Genossenschaftsanteile entweder zusätzlich zur Kaution, in der Regel aber anstelle einer Kaution. Du wirst damit Teilhaber:in der Genossenschaft. Die Höhe hängt von der Genossenschaft, der Größe der Wohnung und eventuell weiteren Faktoren ab. Die Anteile müssen – ebenso wie die Kaution – verzinst werden. Die maximale Rückzahlungsfrist bei Mietende beträgt bei Genossenschaftsanteilen jedoch zwei Jahre.
Eine Mietbürgschaft (z. B. der Eltern oder der Bank) ist eine Variante der Kaution. Auch sie gewährt dem Vermieter Mietsicherheit. Die Bürgschaft darf ebenfalls drei Netto-Monatsmieten nicht übersteigen.
Übergabeprotokoll
Bei der Übergabe der Wohnung solltest du darauf bestehen, dass ein Übergabeprotokoll angefertigt wird. In diesem Protokoll werden alle bestehenden Mängel der Wohnung aufgeführt. Wenn du irgendwann wieder ausziehst, musst du natürlich nur die Schäden beseitigen, die nach deinem Einzug entstanden sind.
Bei der Übergabe werden auch die aktuellen Zählerstände für Strom, Gas und Wasser abgelesen und im Protokoll vermerkt, so dass du dich dort neu anmelden kannst. Die Anzahl der Schlüssel, die du für Wohnung, Briefkasten, Haustür, Keller, Boden bekommst, wird auch notiert. Unterschreibe das Übergabeprotokoll nur, wenn alles korrekt aufgelistet ist. Ansonsten kannst du die Unterschrift verweigern. Eine Ausfertigung des Übergabeprotokolls sollte in deinem Besitz sein. Es ist gut, wenn du jemanden mitnimmst, der im Streitfall als Zeuge auftreten kann. Einen Vordruck für ein solches Übergabeprotokoll findest du unter anderem unter: www.mieterbund.de
Ablöse- bzw. Abstandsvereinbarung
Deine Vormieterin/dein Vormieter hat Parkett verlegt, einen großen Schrank aufgestellt und einiges dafür investiert. Wenn du die Dinge übernehmen möchtest, wird eine so genannte Ablöse- bzw. Abstandsvereinbarung getroffen. Du kaufst der Vormieterin oder dem Vormieter damit Inventar ab. Abstandszahlungen sind zulässig, wenn sie den Wert der Gegenstände nicht erheblich übersteigen. Diese sollten vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich vereinbart werden; im Nachhinein besteht kein Anspruch mehr. Vorlagen für solch eine Vereinbarung findest du im Internet.
Wenn du Einbauten – zum Beispiel eine Einbauküche, Duschwände oder Laminatböden – vom Vormieter übernimmst, kann der Vermieter von dir verlangen, dass du diese bei deinem Auszug wieder fachgerecht ausbauen musst. Kläre das Verfahren vor Abschluss des Mietvertrags mit dem Vermieter ab. Im Zweifelsfall solltest du dich bei einem Mieterverein beraten lassen.
Der Mietvertrag
Du hast endlich eine Wohnung gefunden, und nun liegt der Mietvertrag vor dir. Im Mietvertrag sind Rechte und Pflichten der mietenden und der vermietenden Partei sowie Angaben zur Wohnung und zur Mietdauer festgehalten. Bevor du ihn unterschreibst, musst du noch einige Punkte beachten.
- Überprüfe genau, ob alles, was im Mietvertrag geschrieben steht, mit dem von dir Vorgefundenen übereinstimmt, z. B. die Größe der Wohnung, die Anzahl der Zimmer, die Ausstattung, Kellerräume, Balkon, Gartenmitbenutzung.
- Der Mietvertrag (wie auch der Untermietvertrag) sollte immer schriftlich abgeschlossen werden, damit du später weißt, was vereinbart wurde. Achte darauf, dass Name und Anschrift des Vermieters vollständig angegeben sind.
- Es sollte genau aufgeschlüsselt sein, wie sich die Miete zusammensetzt.
- Wichtige Fragen bei Wohngemeinschaften: Erhältst du einen Untermietvertrag, und liegt vom Hauptvermieter eine schriftliche Genehmigung für die Untervermietung vor? Oder wirst du als Mieter:in mit in den Hauptmietvertrag aufgenommen? Wie ist die Verteilung der Nebenkosten aufgeschlüsselt, und über wen läuft die Zahlung an den Vermieter?
- Auch eine Staffelmiete oder Indexmiete kann im Mietvertrag festgelegt sein. Das bedeutet, dass sich die Miete regelmäßig erhöht: bei der Staffelmiete um einen bereits bei Vertragsabschluss festgesetzten Betrag, bei der Indexmiete um einen Betrag, der sich aus den Änderungen des Preisindexes für die Lebenshaltungskosten (errechnet vom Statistischen Bundesamt) ergibt. Zwischen den Erhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen.
- Handschriftliche und maschinengeschriebene Zusätze sind grundsätzlich zulässig, können aber im Einzelfall unwirksam sein. Wenn du sicher gehen möchtest, informiere dich vor Unterzeichnung des Vertrages bei einer Mieterberatung.
- Der Mietvertrag muss von allen Vertragsparteien unterschrieben werden, also sowohl von dir als Mieter:in als auch vom Vermieter, in der Regel in zweifacher Ausführung. Ein Exemplar erhältst du, eines der Vermieter.
(* siehe auch die Rubrik mit weiteren Hinweisen, Adressen und Links zu den Wohnkosten >>)
Die Bruttomiete wird auch Warmmiete oder Gesamtmiete genannt. Sie setzt sich aus der Nettomiete (bzw. Kaltmiete oder Grundmiete) und den Nebenkosten zusammen und wird monatlich an den Vermieter bezahlt.
Die Nebenkosten beinhalten
- die Betriebskosten (mehr dazu siehe unten)
- unter Umständen die Heizkosten, je nach Art der Versorgung
- unter Umständen die Wasserkosten, je nach Vermieter und Ausstattung der Wohnung.
Überprüfe genau, ob die Kosten für Wasser und Heizung in der Miete enthalten sind:
- wenn ja, dann meistens als Vorauszahlungsbetrag, den du monatlich mit der Miete bezahlst. Einmal im Jahr werden die Zähler abgelesen, und dein genauer Verbrauch wird ermittelt. Später erhältst du eine Abrechnung, nach der du entweder Geld zurück bekommst oder nachzahlen musst.
- wenn nein, musst du dich selbst bei den Wasserwerken und einem Energieversorger anmelden.
In der Regel nicht in der Bruttomiete enthalten sind die Kosten für
- Strom
- Internet/Telefon und Rundfunkbeitrag
Du musst dich also selbst bei einem Stromversorger anmelden, sonst riskierst du, im Dunkeln zu sitzen. Auch um einen Telefon- und Internetanschluss musst du dich selber kümmern.
Inklusivmiete/Pauschalmiete
Bei dieser Art der Gesamtmiete sind die Nebenkosten und je nach Mietverhältnis auch Strom, Wasser, Telefon/Internet und Rundfunkbeitrag mit einem festen Betrag enthalten und werden nicht nach Verbrauch abgerechnet. Eine solche Miete kann ganz praktisch sein, wenn du nur vorübergehend ein Zimmer/eine Wohnung bewohnst. Erkundige dich aber ganz genau, welche Leistungen abgedeckt sind und lasse diese im Mietvertrag schriftlich festhalten. In der Regel wird auch für die Unterkunft in einem Studierenden- und Azubiwohnheim eine Pauschalmiete erhoben.
Zur Höhe der Miete solltest du dir den aktuellen Hamburger Mietenspiegel anschauen. Daraus geht hervor, wie teuer eine vergleichbare Wohnung je nach Baujahr, Ausstattung, Größe und Lage üblicherweise ist. Der Mietenspiegel gilt vor allem als Maßstab für bestehende Mietverträge. Mieten für Neuverträge können zulässigerweise höher sein, müssen sich aber im Rahmen der Mietpreisbremse bewegen. Der zu Redaktionsschluss gültige Mietenspiegel ist in der Mitte dieser Broschüre abgedruckt. Du erhältst ihn auch online unter www.hamburg.de/mietenspiegel
Betriebskosten (BK) sind Nebenkosten, die zusätzlich zur Nettomiete gezahlt werden müssen. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Kosten:
- Grundsteuer, Fahrstuhl, Straßenreinigung, Müll, Hauswart, Treppenhausreinigung,Gartenpflege, Hausstrom, Schornsteinkehrung, Versicherungen, Antenne/Kabel, Schneebeseitigung, Ungezieferbekämpfung, Wartung der Rauchmelder etc.
In der Regel zahlst du monatlich zusammen mit der Miete einen Vorauszahlungsbetrag. Einmal im Jahr bekommst du eine Betriebskostenabrechnung. Diese musst du sorgfältig prüfen, denn nicht alle Kosten sind umlagefähig! Abhängig davon, ob der von dir bezahlte Betrag die Kosten gedeckt hat oder nicht, musst du nachzahlen oder bekommst Geld erstattet. Der Vermieter ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode die Abrechnung vorzulegen (z.B. für das Jahr 2021 spätestens am 31.12.2022). Macht er es später, hat er keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung von dir. Ein Guthaben muss er dir aber trotzdem erstatten.
Im Mietvertrag ist auch vermerkt, bis wann die Miete zu zahlen ist. In der Regel muss sie zum Monatsanfang, spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
Eine dauerhaft unpünktliche Zahlung und ein Zahlungsrückstand von bereits einer Monatsmiete sind Gründe für die Kündigung des Mietvertrages. Du kannst bei deiner Bank einen Dauerauftrag einrichten, damit die Miete jeden Monat pünktlich von deinem Konto aus überwiesen wird. So hast du selbst die Kontrolle über die Mietzahlungen.
Einige Vermieter bevorzugen das Lastschriftverfahren; mit einer Einzugsermächtigung erteilst du deinem Vermieter die Erlaubnis, dass er die Miete von deinem Konto abbuchen darf. Bei dieser Zahlungsweise musst du dich bei Nachzahlungsforderungen (z. B. Betriebskosten) oder Mietänderungen nicht um die Überweisung kümmern und gerätst somit auch nicht in Zahlungsverzug. Bei fehlerhaften Abbuchungen kannst du das Geld per Rücklastschrift zurückholen (bei einem Dauerauftrag geht das nicht).
Quellen: Ratgeber und Infoblätter auf den Internetseiten der Mietervereine
Zusätzliche Adressen & Tipps zu den Wohnkosten
Hamburg Wasser – Kundencenter
Ballindamm 1 > 20095 Hamburg-City
Tel. 040/78 88 22 22
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-13 Uhr und 14-17 Uhr
E-Mail über Kontaktformular unter www.hamburgwasser.de
Rundfunkbeitrag
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice > 50656 Köln
Tel. 01806-999 555 10 (kostenpflichtig; Preise siehe Internetseite)
Anmeldung, E-Mail und weitere Infos unter www.rundfunkbeitrag.de
Gesetzlicher Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Fernsehen, Radio); pro Wohnung 18,36 Euro/Monat (Stand Mai 2023). Unter bestimmten Bedingungen kannst du dich davon befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen (Infos dazu auf der Internetseite).
Kabelfernsehen
In vielen Mietverträgen ist der Kabelanschluss enthalten und wird über die Nebenkosten abgerechnet. Ist dies nicht der Fall, musst du dich selbst um einen Anschluss für Kabelfernsehen kümmern. Das Internetportal der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein www.ma-hsh.de listet die Kabelnetzbetreiber für Hamburg und Schleswig-Holstein auf.
Stromanbieter
Die Tarife der Stromanbieter sind unterschiedlich. Im Internet gibt es eine Vielzahl an Portalen, die Strompreise und deren Anbieter vergleichen. Oft ist von dort auch der direkte Wechsel zu einem neuen Anbieter möglich.

Internetanschluss
Du willst einen Internetzugang anmelden? Wenn kein Anschluss in der Wohnung liegt, kann das eine Weile dauern. Selbst wenn ein Anschluss vorhanden ist, musst du ihn neu auf deinen Namen anmelden. Mache dich rechtzeitig schlau, wie lange die Freischaltung dauert, wenn du schon am Einzugstag Internetzugang haben möchtest.
Um dir einen Überblick über die verschiedenen Anbieter und Tarife zu verschaffen, kannst du online die Suchbegriffe „Internet Tarife Vergleichsrechner“ eingeben und dir werden viele entsprechende Portale angezeigt. Auch hier solltest du dir unbedingt die Voreinstellungen und die Vertragsbedingungen inkl. des Kleingedruckten anschauen, bevor du einen Vertrag abschließt. Nutze die Online-Vergleichsrechner eventuell nur, um dich zu informieren und gehe für den Abschluss des Vertrages in eine Anbieter-Filiale an deinem Wohnort.
Versicherungen
Nur wenige Versicherungen sind zwingend notwendig. Es empfiehlt sich eine private Haftpflicht-Versicherung zu haben. Diese zahlt in der Regel Schäden, die du nicht vorsätzlich verursacht hast. Wenn du zum Beispiel in der Wohnung bist und es zu einem Wasserschaden durch die Waschmaschine kommt, übernimmt die Haftpflicht-Versicherung normalerweise die Reparaturkosten für die Schäden in deiner und in der Wohnung unter dir. Ohne Versicherung kann die Schadensbehebung für dich als Mieter:in richtig teuer werden. Manche Vermieter machen den Abschluss einer privaten Haftpflicht-Versicherung daher zu einer Bedingung für das Mietverhältnis.
Mit einer Hausrat-Versicherung sicherst du dich gegen Verluste z. B. durch Einbruch in deine Wohnung ab.
Um einen Überblick über die Leistungen der vielen Versicherungsunternehmen zu bekommen und die kostengünstigste Versicherung zu finden, kannst du dich an Versicherungsmakler oder die Verbraucherzentrale wenden. Dort findest du Leistungsvergleiche und kannst dich auch beraten lassen.
Wohnsitz an-/ummelden
Der Mietvertrag ist unter Dach und Fach, der Umzug vollbracht. Die Möbel sind gestellt und das Geschirr ist im Schrank verstaut. Jetzt steht noch einmal Formularkram an. Wenn du umgezogen bist (von außerhalb nach Hamburg als auch innerhalb Hamburgs), hast du zwei Wochen Zeit, um deinen neuen Wohnsitz anzumelden bzw. dich umzumelden. Das gilt für alle Wohnformen, egal ob für eine eigene Wohnung, ein Zimmer in einer WG oder in einem Wohnheim und auch, wenn du innerhalb des Hauses umziehst. Dafür musst du in der Regel persönlich bei einem der Hamburger Kundenzentren erscheinen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Anmeldung auch online möglich:
www.wohnsitzanmeldung.de
Die Standorte und Öffnungszeiten der Kundenzentren erfährst du im Internet unter www.hamburg.de/behoerdenfinder/
und telefonisch bei den Service-Nummern der Hamburger Behörden: 115 und 040/428 28-0. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, solltest du online einen Termin reservieren.
zur Terminabfrage >>
Die gesetzliche Meldefrist von zwei Wochen gilt ab Einzug. Der Buchungstag für deinen persönlichen Termin reicht als Wahrung der Frist aus. Bei längerer Überschreitung der Frist musst du mit einem Bußgeld rechnen. Wenn du das Umzugsdatum nicht genau zu bestimmen vermagst, weil du z. B. etappenweise umziehst oder noch zwischen zwei Wohnungen pendelst, kannst du dich telefonisch bei einem Kundenzentrum oder der Hamburg-Service-Hotline informieren.
Für die An-/Ummeldung benötigst du folgende Unterlagen (Stand Jan. 2023: bring dich ggf. im Internet oder telefonisch auf den neuesten Stand):
- Personalausweis / Reisepass
- Elektronischer Aufenthaltstitel, falls du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
- Anmeldeformular – ausgefüllt (auch Name und Adresse des Vermieters) und unterschrieben
- Wohnungsgeberbestätigung – vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben
- wenn du Kinder hast: Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- wenn du von außerhalb nach Hamburg ziehst und verheiratet/geschieden/verwitwet bist: die entsprechenden Urkunden im Original
- 12 Euro€ für die Meldegebühr
- (für die KFZ-Ummeldung: bitte erfrage im Internet oder telefonisch die benötigten Unterlagen)
- Auch ein Hund muss an-/umgemeldet werden.
Du musst auf jeden Fall meldegesetzlich erfasst werden, ganz gleich, wie alt du bist. Ab 16 Jahren kannst du dich ohne die Einwilligung deiner Eltern oder anderer Sorgeberechtigter anmelden. Wo und unter welchen Umständen du dich anmeldest, wenn du noch nicht volljährig bist und von zuhause ausziehst, hängt von deiner persönlichen Lebenssituation ab. Ob mit alleinigem Wohnsitz oder mit Hauptwohnsitz bei deinen Eltern und Nebenwohnsitz an deinem Aufenthaltsort; ob deine Eltern oder eine andere gesetzlich sorgeberechtigte Person mit dir vorstellig werden müssen; welche Unterlagen du zusätzlich zu den oben aufgeführten vorlegen musst … all dies kannst du telefonisch ebenfalls bei dem Hamburger Bürgertelefon oder einem Kundenzentrum erfragen.
Mieterberatung
Mietervereine bieten Hilfe und Beratung bei verschiedenen Fragen rund um das Mietverhältnis. Wenn es hart auf hart kommt und du dich mit dem Vermieter nicht einigen kannst, wirst du vom Mieterverein auch außergerichtlich vertreten. Für jede Hilfe und Beratung ist eine Mitgliedschaft erforderlich. Diese Mitgliedschaft lohnt sich, wenn du Probleme mit deinem Vermieter hast. Die Kosten für eine Mitgliedschaft sind unterschiedlich. Achte darauf, welche Leistungen enthalten sind, z.B. Rechtsschutzversicherung.
In einem Mieterverein kannst du unter anderem Fragen zu folgenden Themen stellen: Mietvertrag, Rechte und Pflichten – Miethöhe, Mieterhöhung – Kaution, Genossenschaftsanteile, Mietbürgschaft – Heiz- und Betriebskostenrechnung – Kündigung, Rechte und Pflichten – Mietminderung bei Wohnungsmängeln – Renovierung, Schönheitsreparaturen – Wohngeldantrag, wie und ob es sich lohnt – Maklercourtage – Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung – Streitigkeiten mit Nachbarn – Wohnungsmodernisierung seitens des Vermieters, Luxusmodernisierung
Tipp: Auf ihren Internetseiten haben die Mietervereine viele Informationen zu Mietfragen in Form von Merkblättern, Fragenkatalogen und Ratgebern zusammengestellt, die du kostenfrei anschauen und herunterladen kannst.
Finanzielle Hilfen (BAB, BAföG, Wohngeld etc.)
Der Mietvertrag ist unter Dach und Fach, die Möbel sind gestellt, das Geschirr im Schrank – nun ist die monatliche Miete fällig. Wenn du schon arbeitest, dein eigenes Einkommen hast oder deine Eltern zahlen – dann ist das kein Thema. Wenn du aber studierst, in der Ausbildung bist, die Miete von deinem Geld nicht zahlen kannst oder arbeitslos bist, gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, nach denen dir finanzielle Unterstützung zusteht.
Du musst nicht zu allen Ämtern und Behörden persönlich gehen. Manche Anträge kannst du auch per Post schicken oder online abwickeln. Trotzdem solltest du dich vorher genau informieren (im Internet oder telefonisch), welche Unterlagen du benötigst. Wenn du die Anträge persönlich stellen möchtest (oder musst), solltest du alle Unterlagen dabei haben. Der Vorteil ist, dass spezielle Fragen gleich beantwortet werden können. Für die oft langen Wartezeiten brauchst du allerdings Sitzfleisch und Geduld.
Wohnberechtigungsbescheinigungen (wie der § 5-Schein) sind keine direkten finanziellen Hilfeleistungen, aber über sie hast du Anspruch auf öffentlich geförderten und damit günstigeren Wohnraum.
Wohnberatung und Wohnbegleitung
Die erste eigene Wohnung zu finden, die Miete zu sichern und sich einzuleben … all das kann unter Umständen eine große Herausforderung sein. Vielleicht wohnst du ja bereits alleine und kommst generell gut klar. Nur geht im Moment vieles in deinem Leben drunter und drüber, was unter anderem deine Wohnsituation belastet.
Oder möchtest du von einer Jugendwohnung oder einer anderen betreuten Wohneinrichtung in die eigenen vier Wände ziehen und brauchst dabei Unterstützung?
Bei den unten stehenden Beratungsstellen kannst du dir Rat, konkrete Hilfe und Begleitung einholen, je nachdem, was du gerade brauchst, um bald (wieder) eigenständig und selbstverantwortlich wohnen zu können.
Home Support - Unterstützung für Care-Leaver'innen
Hude - Hilfe für junge, wohnungslose Menschen im Alter zwischen 16-27 Jahren
UWE - Unterstützung wohnungsloser Erwachsener
Jugend interaktiv Hamburg Bergedorf
Wohnprojekte für Volljährige / Übergangswohnen
Übergangswohnen
Ausbildung, Arbeit oder Arbeitslosigkeit, Finanzen, Haushalt, Freizeit, Gesundheit, der Umgang mit deinen Eltern oder generell die Beziehung zu anderen Menschen: Wächst dir das alles über den Kopf?
Schwebt die Gefahr, deshalb wohnungslos zu werden, wie eine dunkle Wolke über dir? Vielleicht bist du ja auch bereits ohne festen Wohnsitz und könntest dringend Hilfe brauchen.
Die unten aufgelisteten Projekte bieten vorübergehende Wohnmöglichkeiten mit Begleitkonzepten, die dich lebensnah auf den späteren Übergang in eigenständiges Wohnen vorbereiten. Um dort aufgenommen zu werden, musst du volljährig sein. Bei Interesse kannst du dich selbst bei den Einrichtungen melden und dich informieren.
Wer die Kosten für deinen Aufenthalt übernimmt und wie diese beantragt werden, besprichst du dann mit den Ansprechpartner:innen in der jeweiligen Einrichtung.
Während deines Aufenthaltes in einem solchen Wohnprojekt erhältst du Unterstützung
- bei der Entwicklung und Umsetzung persönlicher und beruflicher Perspektiven,
- bei der Klärung von Behördenangelegenheiten,
- bei der Beantragung von finanziellen Hilfen,
- der Organisation des Alltags und der Freizeitgestaltung (wie Tagesstrukturierung, Haushaltsführung)
- beim Umgang mit Geld,
- bei der gesundheitlichen Versorgung,
- bei der Beschaffung einer Wohnung,
- bei der Vermittlung von Therapieangeboten,
- beim Umgang mit Konflikten
- und wo sonst Bedarf an Rat und Hilfe besteht.
Wichtige Voraussetzungen für den Einzug sind der Wille, selbst aktiv an der eigenen Situation etwas verändern zu wollen, der Verzicht auf Drogen und die Bereitschaft, eine regelmäßige Beschäftigung (wie Schule, Ausbildung, Beruf oder Therapiewerkstatt) auszuüben bzw. in Angriff zu nehmen.
Jakob Junker Haus Männerwohnheim
Pape2 sozialtherapeutische Wohngemeinschaften
Internationaler Bund - Sozialpsychiatrische Angebote
Verein INTEGRATIVES Wohnen e.V.
Die Fähre - Betreuung für Menschen mit psychischer Erkrankung
Wohnprojekte für junge Frauen, Schwangere und junge Mütter/Väter
Viele Wohnprojekte für wohnungslose junge Menschen richten sich gleichermaßen an Frauen und Männer. Du (eine junge Frau) fühlst dich jedoch in einem Umfeld, in dem du nur von Frauen umgeben bist, wohler und sicherer. Vielleicht bist du auch schwanger oder hast bereits ein Kind und weißt nicht weiter, weil dich niemand unterstützt. Und du hast keine Ahnung, wie du ein Kind versorgen kannst. Oder du brauchst einfach nur Schutz und Geborgenheit für dich und dein Kind. Aber auch als alleinerziehender Vater kannst du in einer Krisensituation auf intensive Hilfe angewiesen sein.
Wir haben verschiedene Einrichtungen zusammengefasst, die Unterkunft und Unterstützung für junge (wohnungslose) Frauen, Schwangere, alleinerziehende Mütter (und auch Väter) bieten. Hier kannst du soviel Hilfe erhalten, wie du benötigst, um deinen Alltag zu bewältigen und psychisch Entlastung zu finden. Mädchen und Frauen finden hier ein besonders geschütztes Umfeld vor.
Während deines Aufenthaltes in einem solchen Wohnprojekt erhältst du Unterstützung unter anderem:
- bei der Alltagsbewältigung,
- je nach Wohnform auch Möglichkeiten, Kinder aufzunehmen und zu versorgen,
- Entwicklung und Umsetzung persönlicher und beruflicher Perspektiven,
- bei Bedarf Kurse zu Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung und Geburt sowie Begleitung zu Ärzt:innen,
- Anleitung bei der Versorgung der Kinder, Beratung und Hilfen bei Fragen der Entwicklung des Kindes,
- und ggf. verschiedene Möglichkeiten der Kinderbetreuung (z. B. Babytreff oder hauseigene Kindertagesstätte).
Wenn du später im eigenen Wohnraum lebst, ist gegebenenfalls eine ambulante Nachbetreuung möglich.
AWO - Mutter/Vater-Kind Einrichtungen
Mutter-Vater-Kind-Wohngruppe der Caritas
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V.
Theodor Wenzel Haus - Familienhaus
Schutz vor Gewalt
Kinder- und Jugendnotdienst (KJND)
In einer akuten Krisensituation kannst du dich rund um die Uhr an den Kinder- und Jugendnotdienst wenden:
Tel. 040-42815-3200.
Weitere Infos zum KJND findest du weiter unten im Adressenverzeichnis.
Hamburger Frauenhäuser
Frauenhäuser sind Schutzhäuser für Frauen mit und ohne Kinder, die in ihrem direkten Umfeld körperlich und/oder psychisch von Gewalt bedroht oder betroffen sind und sich sofort aus der Gefahrensituation bringen wollen. Im Frauenhaus können sie zur Ruhe kommen und erhalten Unterstützung für die weiteren Schritte, zum Beispiel bei der Verarbeitung der Gewalterfahrung, der Entwicklung neuer Lebensperspektiven und der Suche nach einer Wohnung.
Der Weg in ein Frauenhaus erfolgt telefonisch oder per Mail über die zentrale Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser „24/7“. Von hier aus werden die betroffenen Frauen und Mütter mit ihren Kindern an eines der Frauenhäuser weitervermittelt. Die Kontaktaufnahme ist absolut vertraulich. Der Erstkontakt kann auch durch eine Freundin oder eine andere Vertrauensperson hergestellt werden.
Tel. 040 8000 4 1000 > erreichbar das ganze Jahr rund um die Uhr
schutz@24-7-frauenhaeuser-hh.de
www.hamburgerfrauenhaeuser.de
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Tel. 08000 116 016: Unter dieser kostenlosen Rufnummer erhältst du bundesweit, rund um die Uhr, anonym und in unterschiedlichen Sprachen Unterstützung.
Fachstellen für Wohnungsnotfälle & Soziale Beratungsstellen
Fachstellen für Wohnungsnotfälle
Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle in den Hamburger Bezirksämtern helfen bei fristlosen Kündigungen (und auch, wenn du nicht länger bei deinen Eltern, im Freundes- oder Bekanntenkreis wohnen kannst und vorher noch keine eigene Wohnung hattest.) Zunächst wird versucht, das bestehende Mietverhältnis zu sichern und die Kündigung abzuwenden. Bei Mietschulden besteht die Möglichkeit, diese durch ein Darlehen oder eine Beihilfe zu begleichen. Wenn du wohnungslos geworden bist, versuchen die Fachstellen – in Zusammenarbeit mit den Grundsicherungs- und Sozialämtern – dir verfügbaren Wohnraum zu vermitteln*. Oder sie bringen dich, wenn es hart auf hart kommt, vorübergehend in einer öffentlichen Wohnunterkunft unter. Bei Bedarf werden weitergehende Hilfen, z. B. eine Schuldnerberatung oder eine Sozialberatung, vermittelt. Dazu arbeiten die Fachstellen mit den Sozialen Beratungsstellen zusammen.
www.hamburg.de/fachstellen-wohnungsnotfaelle/
Für Menschen ohne festen Wohnsitz ist die Außenstelle des Bezirksamts Mitte zuständig.
*Den Fachstellen liegen jedoch nicht ausreichend Angebote für freie (geförderte) Wohnungen vor. Deshalb musst du auch selbst aktiv nach einer Wohnung suchen!
Soziale Beratungsstellen für wohnungslose Menschen
Die Sozialen Beratungsstellen für wohnungs- und obdachlose Menschen in den sieben Hamburger Bezirken leisten keine finanzielle Hilfe, helfen dir aber durch individuelle Beratung dabei, deine Wohnung entweder zu behalten oder eine neue Wohnung zu suchen. Sie helfen bei gesundheitlichen Problemen und im Umgang mit Behörden (z. B. bei fehlerhaften Leistungsbescheiden der Jobcenter). Sie unterstützen dich bei der Klärung deiner beruflichen Situation und der Stabilisierung deines sozialen Umfeldes. Die Angebote sind kostenfrei. Die Sozialen Beratungsstellen führen auch Straßensozialarbeit durch. Die Mitarbeiter:innen suchen obdachlose Menschen auf der Straße auf und bieten ihnen Hilfe an. www.hamburg.de/obdachlosigkeit/soziale-beratungsstellen/
Welche Fachstelle bzw. soziale Beratungsstelle für dich zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Bezirk du deine Meldeadresse hast. Weiter unten sind alle Stellen aufgelistet. Weitere Infos findest du über den Hamburger Behördenfinder.
Jugendwohnung
Was bedeutet „Jugendwohnen“?
Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist (in Ausnahmefällen können auch 14- und 15-Jährige aufgenommen werden) und unter keinen Umständen mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, gibt es die Möglichkeit, in einer Jugendwohnung unterzukommen. Dort wohnst du mit anderen Jugendlichen zusammen. Du hast ein eigenes Zimmer, das du nach deinen Vorstellungen einrichten kannst. Küche, Bad und eventuell einen Gemeinschaftsraum nutzt du gemeinsam mit den anderen Bewohner:innen.
Ihr werdet von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen betreut. Sie unterstützen euch bei der Bewältigung des Alltags, helfen bei persönlichen Problemen und Konflikten, beraten in schulischen sowie beruflichen Fragen und gestalten mit euch verschiedene Freizeitangebote.
Bedingungen für das Leben in einer Jugendwohnung sind ein regelmäßiger Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsbesuch und die Bereitschaft, dich auf das geregelte Zusammenleben mit anderen Jugendlichen einzulassen. Dass das nicht immer reibungslos und konfliktfrei klappt, ist allen Beteiligten klar. Deine Betreuer:innen stehen dir dabei zur Seite.
Wie kannst du in eine JuWo einziehen?
Du kannst jedoch nicht einfach in eine Jugendwohnung einziehen und ein Zimmer mieten. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) – das ist die zuständige Fachstelle des Jugendamtes – muss die sogenannte Hilfe zur Erziehung nach §§ 27/34 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) prüfen und bewilligen.
In der Regel müssen deine Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn du dich zuerst einmal ohne deine Mutter oder deinen Vater informieren möchtest, kannst du selbst zum ASD in deinem Bezirk gehen. In einem Gespräch mit einer Sozialpädagogin oder einem Sozialpädagogen kannst du hier deine Wünsche äußern und herausfinden, ob eine Jugendwohnung für dich in Frage kommt.
So findest du Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), der für deinen Stadtteil und deine Straße zuständig ist:
- im Internet: unter www.hamburg.de/behoerdenfinder/ den Suchbegriff Allgemeiner Sozialer Dienst und in der folgenden Abfrage deine Adresse eingeben.
- per Telefon: Bürgertelefon der Hamburger Behörden 040/115, montags bis freitags von 7–19 Uhr.
In einer akuten Krisensituation kannst du dich auch rund um die Uhr an den Kinder- und Jugendnotdienst wenden:
Feuerbergstraße 43 > 22337 Hamburg-Alsterdorf
Tel. 040/428 15 3200
Betreutes Jugendwohnen: Online Angebote
Es gibt viele soziale Einrichtungen, die betreutes Jugendwohnen anbieten; zu viele, um sie hier alle mit Adressen, Telefonnummern und den genauen Angeboten aufzulisten, zumal du die Details bei dem Gespräch mit dem ASD erfährst. Damit du dir vorher ganz unverbindlich einen Eindruck über betreutes Jugendwohnen verschaffen kannst, haben wir hier einige Hamburger Träger aufgelistet, die auf ihren Internetseiten ihre Wohnangebote näher beschreiben (und dort manchmal auch freie Plätze melden).
-
Abendroth-Haus – Trägerwohnungen für Jugendliche
Abendroth-Haus Hamburg - Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Familienhttp://www.abendroth-haus.de/abendrothhaus-traegerwohnungen-fuer-jugendliche.php -
Jugendeinrichtungen | ARBEITER-SAMARITER-BUND Hamburg
Der ASB Hamburg ist ein gemeinnütziger Träger der öffentlichen Wohlfahrt. Soziale Dienste, die ambulante Pflege, offene Kinder- und Jugendarbeit, der…https://www.asb-hamburg.de/unsere-angebote/kinder-und-jugend/jugendeinrichtungen/ -
Home – AWO Landesverband Hamburg
Willkommen beim AWO Landesverband Hamburg Vielfalt und Toleranz leben und solidarisch handeln – dafür steht die AWO Hamburg nun seit…http://www.awo-hamburg.org/jugendwohnungen.htm -
-
-
Kinder- und Jugendhilfe – DRK LV Hamburg
https://www.drk-hamburg.de/angebote/kinder-jugend-und-familie/kinder-und-jugendhilfe.html
-
FÜR SOZIALES
FÜR SOZIALES in Hamburg und Schleswig-Holstein. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetstartseite.http://www.fuersoziales.de/ -
-
-
Startseite: Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V.
Der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. ist ein freier Träger, der sich seit mehr als 40 Jahren in Hamburg für…http://www.hakiju.de/ -
KOMPETENZWERK – Ambulante und stationäre Maßnahmen der Jugendhilfe
Kinder- und Jugendhilfe S&S gGmbH S&S gemeinnützige Gesellschaft für Soziales mbH Familienhilfe Hamburghttp://www.kompetenzwerk-hamburg.org/ -
Eltern-Kind-Wohnformen – Margaretenhort – alle.gleich.anders
https://margaretenhort.de/eltern-kind-wohnformen/
-
-
Pestalozzi Stiftung Hamburg |
Die Pestalozzi-Stiftung Hamburg hat als Arbeitsschwerpunkte die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Assistenzbedarf.http://pestalozzi-hamburg.de/hilfen-fuer-kinder-jugendliche-und-familien/ -
Ambulante Hilfen und Wohngruppen | Das Rauhe Haus
https://www.rauheshaus.de/betreuung/kinder-und-jugendhilfe/ambulante-hilfen-und-wohngruppen/
-
SOS-Kinderdorf Hamburg
Sie haben Probleme sich zu öffnen oder soziale Kontakte zu knüpfen? Das SOS-Kinderdorf Hamburg betreut Sie mit unseren verschiedenen Fachkräften!http://www.sos-kinderdorf.de/hilfeverbund-hamburg -
Trägereigener Wohnraum in Oldenfelde – Vereinigung Pestalozzi
Wir bieten Jugendlichen im Alter von mindestens 16 Jahren und jungen Volljährigen einen sozialpädagogisch betreuten Wohnraum in Oldenfelde. Dabei ist…https://vereinigung-pestalozzi.de/traegereigener-wohnraum-in-oldenfelde/
Finanzierung: Alles rund ums Geld
Wusstest du, dass es zahlreiche Unterstützungen gibt, wenn das Geld knapp wird? Von BAföG und BAB über Wohngeld bis hin zur Grundsicherung – wir zeigen dir, was dir zusteht und wie du die Hilfen unkompliziert beantragst. Du musst nicht alle Ämter abklappern, vieles geht auch online.
Wohnungslos
Du bist zu Hause rausgeflogen, hast kein Dach mehr über dem Kopf, keine eigene Wohnung mehr, weil du die Miete nicht zahlen konntest?
Ein Leitfaden ist die Broschüre „Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen„, herausgegeben von der Stadt Hamburg (2024). >> Download
Die folgenden Anlaufstellen bieten vorübergehende Übernachtungsmöglichkeiten an bzw. vermitteln in Notunterkünfte und unterstützen gegebenenfalls mit Beratungsangeboten oder bieten stundenweiser Aufenthalt, in dem du dich ausruhen, essen, duschen und waschen kannst. Außerdem findest du Hilfe bei Fragen zur Wohnungssuche, Schuldenregulierung und Gesundheit sowie bei der Weitervermittlung an andere Einrichtungen und Ärzte.
Adressen: Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort
-
-
Haus JONA – Übernachtungshaus der Stadtmission / Hoffnungsorte Hamburg
https://hoffnungsorte-hamburg.deZur Institution -
-
-
Winternotprogramm für obdachlose Menschen / f & w fördern und wohnen AöR
https://foerdernundwohnen.deZur Institution -
-
-
-
Park-In der Heilsarmee, Treffpunkt Billstedt Kontakt- und Beratungsstelle für suchtkranke Menschen
https://park-in.deZur Institution -
StützPunkt für obdachlose Menschen – Caritasverband für Hamburg e. V. –
https://caritas-hamburg.deZur Institution -
Tagesaufenthaltsstätte für Wohnungslose Herz As Hamburg gGmbH
https://hoffnungsorte-hamburg.de/die-hoffnungsorte/herz-as/Zur Institution -
-
-
-
-
-
-
-
-
hamburger arbeit GmbH Schuldnerberatung – Eilbek
https://www.hamburger-arbeit.de/schuldner-und-insolvenzberatung/Zur Institution -
-
Tagesaufenthaltsstätte (TAS) im Diakonie-Zentrum für wohnungslose Menschen
https://tas-hamburg.deZur Institution -
-
-
Zentrum für Alleinerziehende und ihre Kinder, Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) – Jugendhilfeabteilung Nord
https://hamburg.de/lebZur Institution -
HUDE Hamburg-Nord | Jugendberatung und -sozialarbeit für junge wohnungslose Menschen
https://hude-hamburg.deZur Institution -
Jugendberatungszentrum JBZ – Evangelische Stiftung Bodelschwingh
https://www.bodelschwingh.com/services/Jugend#Zur Institution -
-
-
-
-
-
-
Fachstelle für Wohnungsnotfälle Eimsbüttel
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/fachstellen-fuer-wohnungsnotfaelle-31208Zur Institution -
-
-
Fachstelle für Wohnungsnotfälle Wandsbek
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/fachstellen-fuer-wohnungsnotfaelle-31208Zur Institution -
Fachstelle für Wohnungsnotfälle Bergedorf
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/fachstellen-fuer-wohnungsnotfaelle-31208Zur Institution -
Fachstelle für Wohnungsnotfälle Harburg
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/fachstellen-fuer-wohnungsnotfaelle-31208Zur Institution -
-
-
-
Umsonstladen Harburg/Haakestraße
https://www.umsonstladen-harburg.de/startseite/umsonstladen/Zur Institution -
-
Kolping Jugendwohnen für Azubis und Studierende (in St. Georg)
https://www.kolping-jugendwohnen.deZur Institution -
Kolping Jugendwohnen für Azubis und Studierende (in Eimsbüttel)
https://www.kolping-jugendwohnen.deZur Institution -
-
-
-
Kemenate FrauenWohnung – Wohnungssuche und wohnbegleitende Hilfen für wohnungslose Frauen
https://kemenate-hamburg.deZur Institution -
Ankunftszentrum für Geflüchtete/Asylsuchende – F&W Fördern & Wohnen AöR
https://foerdernundwohnen.deZur Institution -
ProjektAnkerplatz – Hamburger Fürsorgeverein v. 1948 e.V.
https://www.hamburger-fuersorgeverein.deZur Institution -
-
-
Abendroth-Haus / Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Familien
https://www.abendroth-haus.deZur Institution -
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V. Schuldner- und Insolvenzberatung
https://www.drk-hamburg.de/angebote/existenzsichernde-hilfe/schuldner-und-insolvenzberatung.htmlZur Institution -
-
-
Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V. – Landesverband im Deutschen Mieterbund
https://mieterverein-hamburg.deZur Institution -
-
-
Soziale Beratungsstelle Harburg/Wilhelmsburg – Diakonie Hamburg
https://beratungsstelle-harburg.deZur Institution -
Wohnprojekt Trotzdem – Übergangswohnungen, Integrationshilfen e.V.
https://integrationshilfen-hamburg.deZur Institution -
-
Sozialtherapeutische Wohngruppen – Internationaler Bund (IB)
https://internationaler-bund.deZur Institution -
-
-
-
Soziale Beratungsstelle Eimsbüttel – Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V.
https://hamburger-fuersorgeverein.deZur Institution -
-
FrauenProjekte, Gemeinnützige Wohnheimgesellschaft mbH
https://hamburger-fuersorgeverein.deZur Institution -
-
-
-
marianne-doell-haus / hoffnungsorte hamburg – Hamburger Stadtmission
https://hoffnungsorte-hamburg.de/Zur Institution -
-
-