Geld & Budget

Übersicht

So bleibst du finanziell auf Kurs

Willkommen in unserer Rubrik Geld und Budget! Hier dreht sich alles um dein finanzielles Wohlbefinden – ob du gerade den ersten eigenen Haushalt gründest, mitten in der Ausbildung steckst oder einfach den Überblick über deine Finanzen behalten willst.

Info zu persönlichen Beratungen

Das ZSJ bietet dir Informationen – kann aber keine individuellen Beratungen zu den Themen rund ums Geld durchführen. Auch können bei uns keine Anträge gestellt werden! Weiter unten findest du Anlaufstellen, die dir Beratung und Unterstützung bieten können.

Aktuelle BLOG-Beiträge

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Finanzielle Hilfen

Wusstest du, dass es zahlreiche Unterstützungen gibt, wenn das Geld knapp wird? Von BAföG und BAB über Wohngeld bis hin zur Grundsicherung – wir zeigen dir, was dir zusteht und wie du die Hilfen unkompliziert beantragst. Du musst nicht alle Ämter abklappern, vieles geht auch online.

Schüler-BAföG

BAföG gibt es nicht nur für Studierende, sondern auch für Schülerinnen und Schüler. Wenn du Schüler:innen-BAföG beantragen oder Auskunft über dein laufendes Antragsverfahren haben möchtest, wende dich an das

Bezirksamt Hamburg-Mitte
Abt. Ausbildungsförderung für Schüler:innen
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
BAfoeg@hamburg-mitte.hamburg.de

Die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie die Öffnungszeiten erfährst du über den Behördenfinder der Stadt Hamburg unter folgendem Link: www.hamburg.de/behoerdenfinder
(Scrolle dort hinunter bis zum Feld „Ermittlung der zuständigen Einrichtung“. Gib deinen Nachnamen ein und klicke auf „Weiter“.)

Du kannst den Antrag auch online stellen:
www.bafoeg-digital.de
 
Das BAföG für Schülerinnen und Schüler ist eine staatliche Vollförderung, das heißt, der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das gilt ab Klasse 10 für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (wie Real- und Gesamtschule, Gymnasium), einer Berufsfachschule.
 
Eine Voraussetzung ist, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Du kannst aber verheiratet oder verpartnert (gewesen) sein und/oder mit Kindern zusammen leben, Hauptsache, du führst deinen eigenen Haushalt. Auch der Besuch einer Berufsfach-, Fach- oder Fachoberschulklasse ebenso wie der von Abendschulen und Kollegs kann mit BAföG gefördert werden.
 

Die Förderung und die Höhe des Zuschusses sind von weiteren Faktoren abhängig, unter anderem von deinem Einkommen und Vermögen, von den wirtschaftlichen Umständen deiner Eltern bzw. deiner/deines Ehepartnerin/Ehepartners. Auch die Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung spielen eine Rolle.

Genauere Infos findest du unter:
www.bafög.de
www.hamburg.de > Schule & Studium: BAFöG

Studium & BAFöG

Finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt es für Schülerinnen und Schüler, Studierende und unter bestimmten Umständen auch für Migrant:innen und Geflüchtete ohne deutschen Pass. 

Detaillierte Information findest du im Internet unter: www.bafög.de

Kostenfreie BAföG-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
Tel. 0800-223 63 41
Mo-Fr 8 – 20 Uhr

BAföG für Studierende in Hamburg

Diese finanzielle Unterstützung für Studierende an einer förderungsanerkannten Hochschule ist eine Mischung aus staatlichem Zuschuss und zinslosem Darlehen. Die eine Hälfte des Geldes musst du nicht zurückzahlen. Die erste Rate der anderen Hälfte wird fünf Jahre nach Ende der Bezugsdauer fällig.

Den Antrag kannst du online stellen: www.bafoeg-digital.de


Wenn du Hilfe bei der Beantragung benötigst oder du dich über weitere Finanzierungsarten (z. B. Stipendien, Studiendarlehen uvm.) informieren möchtest, wende dich an das Beratungszentrum Studienfinanzierung.

Studierendenwerk Hamburg
Beratungszentrum Studienfinanzierung (BeST)
Grindelallee 9 > 20146 Hamburg-Rotherbaum
Tel. 040/41 902 -300
best@stwhh.de

Individuelle Erstberatung vor Ort, telefonisch und per Video möglich. Öffnungs- und Sprechzeiten sowie Infoblätter und Formulare unter www.stwhh.de/studienfinanzierung/bafoeg


Ganz gleich ob du deinen BAföG-Antrag online oder persönlich stellt, die Bearbeitung und Bewilligung erfolgt dann durch das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) des Studierendenwerks Hamburg. Es ist an zwei Standorten angesiedelt. Welche Sachbearbeiterin oder welcher Sachbearbeiter an welchem Standort für deinen Antrag zuständig ist, hängt von deinem Nachnamen ab. Die Kontaktmöglichkeiten erfährst du unter www.stwhh.de/kontakt-und-ansprechpartnerinnen oder per Mail an bafoeg@stwhh.de.

BAföG für ein Studium beantragen

Aufstiegs-BAföG

Altersunabhängiges Förderangebot für berufliche Qualifizierungsfortbildungen

Du möchtest dich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle Fortbildungsprüfung vorbereiten, um dich beruflich weiter zu qualifizieren? Aber du weißt nicht, wie du das finanzieren kannst?

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz/AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin und Meister, Fachwirtin und Fachwirt, Technikerin und Techniker, Erzieherin und Erzieher oder Betriebswirtin und Betriebswirt. Auch wenn du bereits einen Bachelorabschluss hast oder dein Studium abgebrochen hast, kannst du Aufstiegs-BAföG beantragen.

Wie beim BAföG für Studierende besteht auch die Aufstiegs-Förderung zum Teil aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und zum Teil aus einem zinsgünstigen Darlehen. Das Aufstiegs-BAföG ist ein Programm des Bundeministeriums für Bildung und Forschung.

Alle Infos dazu (inkl. eines Förderrechners) sind auf der Website aufgeführt:
www.aufstiegs-bafoeg.de 

Bundesweite Info-Hotline:

0800 / 622 36 34 (kostenfrei)
Mo – Fr. 8 – 20 Uhr
 


In Hamburg ist die Handwerkskammer für die Förderung zuständig:

Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
040/35905-389
E-Mail: afbg@hwk-hamburg.de
Web: www.hwk-hamburg.de/weiterbildung/aufstiegs-bafoeg

Der Bildungskredit

Flexibles und zinsgünstiges Kreditprogramm der Bundesregierung für Schüler und Schülerinnen und Studierende, wenn der Abschluss von Ausbildung oder Studium wegen finanzieller Engpässe gefährdet ist.

Das Ende deiner Ausbildung oder deines Studiums ist absehbar, doch finanzielle Engpässe gefährden den Abschluss? Was kannst du tun?

Das Bil­dungs­kre­dit­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung (koordiniert vom Bundesverwaltungsamt und der KfW Bank) bietet gezielte finanzielle Unterstützung durch ei­nen ein­fa­chen und zins­güns­ti­gen Kre­dit; unabhängig vom Einkommen der Eltern bzw. des Ehe-/Lebenspartners und fle­xi­bel auf die in­di­vi­du­el­len Be­dürf­nis­se der Kre­dit­neh­merin­nen und Kre­dit­neh­mer an­ge­passt. Es können bis zu 7.200 Euro beantragt werden, die in Monatsraten von höchstens 300 Euro ausgezahlt werden. Die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate. Die Rück­zah­lung erfolgt erst vier Jah­re nach Aus­zah­lung der ers­ten Ra­te in niedriger Höhe. Eine Kombination mit BAföG ist möglich. Auch aus­bil­dungs­be­ding­te Prak­ti­ka im In- und Aus­land können über den Bildungskredit gefördert werden.

Der Antrag wird über ein Online-For­mu­lar gestellt. Weitere Infos über die Rahmenbedingungen und die genauen Kreditvorgaben findest du auf der Internetseite des Bundesverwaltungamtes unter:

www.bva.bund.de > Services > Bürger > Schule, Ausbildung, Studium > Bildungskredit

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

BAB ist eine finanzielle Hilfe der Agentur für Arbeit für Auszubildende. Die Höhe des Zuschusses hängt von deiner Ausbildungsvergütung, dem Einkommen deiner Eltern sowie weiteren Faktoren ab. Förderungsfähig sind betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. BAB wird nur für die erste Ausbildung geleistet.

Als Auszubildende und Auszubildender erhältst du BAB, wenn du aus verschiedenen Gründen während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst und dir die erforderlichen Mittel zum Bestreiten des Lebensunterhalts nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Das gilt übrigens nicht nur, wenn du alleine lebst, sondern auch, wenn du verheiratet bist oder mit einer Partnerin/einem Partner zusammenlebst und/oder du ein Kind hast und das gemeinsame Einkommen nicht ausreicht. 

Erfahre mehr zur BAB:  www.arbeitsagentur.de > Bildung > Ausbildung > Berufsausbildungsbeihilfe BAB


Beantragung

BAB bekommst du nicht automatisch mit Ausbildungsbeginn. Du musst den Zuschuss beantragen. Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit.

  • Dies ist online über das eService-Portal möglich: www.arbeitsagentur.de > eServices.
  • Oder du forderst die Antragsformulare telefonisch über die kostenfreie Servicerufnummer der Agentur für Arbeit Hamburg an: Tel. 0800/4 5555 00 (Mo-Fr von 8-18 Uhr). Dort erfährst du auch die für dich zuständige Dienststelle, wenn du Fragen hast und/oder den Antrag persönlich vor Ort stellen möchtest.
  • Oder du schreibst eine Nachricht über die Kontaktfunktion: web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt

Weitere Infos zur BAB:

Grundsicherung (Bürgergeld und Sozialhilfe)

Du hast eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer, aber keine Arbeit. Du machst keine Ausbildung und studierst nicht, bekommst also auch keine der entsprechenden Förderungen. Selbst wenn du Wohngeld erhalten würdest, würde das Geld hinten und vorne nicht ausreichen. Bei deinen Eltern kannst oder willst du nicht mehr wohnen. Deine finanzielle Lage ist also ziemlich prekär. In dieser schwierigen Situation kannst du (ab einem Alter von 15 Jahren) Bürgergeld oder Sozialhilfe beantragen. Welche Art der Grundsicherung du erhältst, hängt von deinem Alter, deiner Lebens- und Wohnsituation sowie von deiner Erwerbsfähigkeit ab.

  • Bürgergeld beantragst du beim Jobcenter team.arbeit.hamburg der Agentur für Arbeit. Unter www.team-arbeit-hamburg.de findest du alle Infos über die Leistungen, die Voraussetzungen und die Beantragung. Die Infos gibt es in verschiedenen Sprachen. Bürgergeld kannst du online beantragen. Oder du füllst den Antrag in Papierform aus und gibst ihn in dem für dich zuständigen Jobcenter ab. Auf der Internetseite findest du sowohl die Antragsformulare als Download als auch die Standorte der verschiedenen Jobcenter. Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an das zentrale Service-Telefon der Hamburger Jobcenter: Tel. 040/24 85 -1444.
  • Für die Bewilligung von Sozialhilfe sind die Sozialen Dienstleistungszentren in den Bezirken zuständig: www.hamburg.de/behoerdenfinder > Soziale Dienstleistungszentren (Wenn du deine Straße, die Postleitzahl oder deinen Stadtteil eingibst, wird dir das für dich zuständige Amt angezeigt.)

Weitere Linktipps:

  • www.jba-hamburg.de > Wenn du gar kein Geld oder Schulden hast oder wenn du Fragen zu finanziellen Hilfen in Zusammenhang mit Ausbildung und Studium hast, kannst du dich auch an die verschiedenen Jugendberufsagenturen in den Hamburger Bezirken wenden. Dort wirst du beraten und ggf. an die entsprechenden Antragsstellen weitervermittelt. Du bekommst Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und bei Behördengängen.
  • www.tacheles-sozialhilfe.de > Onlineportal mit aktuellen Informationen und Diskussionsforum zu Bürgergeld und Sozialhilfe.
Wohngeld

Wohngeld soll unter anderem Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen helfen, die Wohnkosten zu tragen. Es ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, der aber nicht die gesamten Wohnkosten abdeckt. Eine wichtige Voraussetzung ist deshalb, dass du ein eigenes Einkommen hast, mit dem du zumindest einen Teil deines Lebensunterhaltes und der Wohnkosten selbst bestreiten kannst.

Ob und wie viel Wohngeld du bekommst, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, die in einer Wohnung wohnen, von deren Einkommen und von der zuschussfähigen monatlichen Miethöhe. Auch Wohngemeinschaften können Wohngeld erhalten.


Im Internet unter www.hamburg.de/wohngeld kannst du

  • die für dich zuständige Wohngelddienststelle ermitteln,
  • ausführliche Infos zum Wohngeld finden,
  • mit dem Online-Wohngeldrechner prüfen, ob du wohngeldberechtigt sein könntest,
  • den Antrag für Wohngeld online stellen oder den Antrag als Formular herunterladen, um diesen dann ausgefüllt an deine Wohngelddienststelle zu schicken.

Fragen zum Wohngeld beantwortet dir auch die Hotline der Zentralen Wohngeldstelle040/42828 6000 (Mo-Fr 8-17 Uhr). Wenn du dich erst einmal persönlich beraten lassen möchtest, vereinbare dort einen Termin mit dem/der für dich zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter.

Auch die Mietervereine beraten ihre Mitglieder zu Wohngeldfragen.


enlightenedWenn du bereits Leistungen beziehst, in die Zuschüsse für Unterkunft eingerechnet sind, erhältst du kein Wohngeld. Das betrifft den Bezug von Bürgergeld sowie von anderen Formen der Grundsicherung. Als Studierende bzw. Studierender und Auszubildende bzw. Auszubildender hast du ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn dir grundsätzlich BAföG-Leistungen bzw. BAB zusteht, weil auch hier Kosten für die Unterkunft berücksichtigt werden. Es gibt jedoch einzelfallbezogene Ausnahmen, zum Beispiel bei verheirateten Studierenden/Auszubildenden, Studierenden/Auszubildenden mit Kind(ern) oder bei Studiengängen/ Ausbildungen, die nicht BAföG/BAB-anerkannt sind. Erkundige dich bei der zentralen Wohngeld-Hotline, ob du unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld hast.

Kindergeld

Du lebst alleine, versorgst dich selber und bekommst keinen Unterhalt von deinen Eltern? Dann kannst du dir das Kindergeld auszahlen lassen. Der Fachbegriff dafür heißt „abzweigen“. 

Kindergeld

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Schulden vermeiden und bewältigen

Schulden kann alle treffen – aber es gibt Auswege. Wir geben dir Tipps, wie du erst gar nicht in die Schuldenfalle tappst und was zu tun ist, wenn es doch passiert. In Hamburg gibt es viele Beratungsstellen, die dir schnell und kompetent helfen können.

Budgetplanung leicht gemacht

Vom ersten Gehalt bis zur Altersvorsorge: Hier sind Infos, die dir helfen, deine Einnahmen und Ausgaben clever zu organisieren. Spare für den Notfall, plane Freizeitkosten und finde heraus, wie du deine Zukunft sicher gestalten kannst – ohne auf Spaß zu verzichten.

BUDGETKOMPASS FÜR JUNGE HAUSHALTE

Diese Broschüre wendet sich an junge Menschen, die ihren ersten eigenen Haushalt gründen wollen, aber auch an solche, die bereits in den eigenen vier Wänden angekommen sind. Es werden Tipps zur Haushaltsgründung gegeben und Wissenswertes über die optimale Organisation des finanziellen Alltags.

Herausgeber: Geld und Haushalt – Beratungsdienst der Sparkassen Finanzgruppe.

Zur BUDGETKOMPASS-Broschüre

Vergünstigungen für Auslandsaufenthalte

Hostelling International (HI)

Hostelling International (HI) steht für mehr als 90 Jugendherbergsverbände in über 80 Ländern, die insgesamt mehr als 4000 Herbergen betreiben. HI ist ein Verein, der seinen Mitgliedern über die reine Unterkunft hinaus noch viele weitere Vorteile bietet. Du wirst Mitglied, indem du vor Antritt der Reise einen Mitgliedsausweis vom nächstgelegenen Jugendherbergsverbands- oder Mitgliedschaftsverkaufsbüro erwirbst.

Alle weiteren Infos zu Ländern, Buchungen und Ermäßigungen weltweit bekommst du auf der Seite von Hostelling International: www.hihostels.com

International Card

Vergünstigungen in 110 Ländern und vieles mehr.

ISIC - International Student Identity Card 

ISIC – International Student Identity Card für Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler (ab 12 Jahren)

Der ISIC ist der einzige Studierenden- und Schülernachweis, der weltweit akzeptiert und von der UNESCO anerkannt wird. Er ermöglicht den Zugang zu über 40.000 Ermäßigungen rund um den Globus. Das Angebot reicht vom freien Eintritt in Museen über Vergünstigungen bei Übernachtungen, Bahn-, Bus- und Flugtickets bis hin zu günstigen Tarifen für Mietwagen und Restaurants. Zusätzliche Services, wie das Kommunikationspaket ISIConnect und die ISIC Helpline runden das Serviceangebot gerade für Auslandsaufenthalte ab. Aber auch im Inland nimmt das Angebot stetig zu: Insbesondere Online-Shops für Software, Hardware oder Hörbücher bieten spezielle ISIC Vergünstigungen an.

Du erhältst die ISIC z.B. in studentischen Reisebüros, bei Studentenwerken und Studierendenvertretungen. Die Karte kostet 18 Euro und ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.

IYTC - International Youth Travel Card 

IYTC – International Youth Travel Card ist für junge Menschen unter 31 Jahren. Die internationale Reisekarte für alle jungen Menschen, die keine Studenten oder Schüler sind. Die IYTC ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig und kostet 18 Euro.

ITIC - International Teacher Identity Card

ITIC – International Teacher Identity Card für Lehrende, die vollzeitlich bei einem anerkannten Bildungsinstitut beschäftigt sind. Die ITIC ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig und kostet 18 Euro.

Alle Infos auch unter: www.isic.de
rds Reisedienst Deutscher Studentenschaften GmbH
Grindelallee 41
20146 Hamburg
Tel. 040 / 41 46 49 – 0
E-Mail über Kontaktformular auf der Website

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